Ich übernehme keine Gewähr für die Informationen die ich hier zusammengesammelt habe.
Vom Journal-Standpunkt aus gibt es hier nichts zu sehen. Ich brauche nur ein Sammelplatz für Informationen zu einer Berufspolitischen Angelegenheit. Und zwar zur Röntgenfachkunde.
Huh? Röntgenfachkunde?§29 der Röntgenverordnung (Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung BGBl. 2003 Teil I Nr. 17 S.605) lautet:
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
(1) Röntgenstrahlung darf in der Tierheilkunde nur angewendet werden von
1. Personen, die zur Ausübung des tierärztlichen, ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs berechtigt sind und die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen,
2. Personen, die zur Ausübung des tierärztlichen, ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs berechtigt sind und die nicht die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, wenn sie auf ihrem speziellen Arbeitsgebiet über die für die Anwendung erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen und unter Aufsicht und Verantwortung einer der unter Nummer 1 genannten Personen tätig sind.
Wer also alleine röntgt braucht die Fachkunde.
§ 18a erklärt wie man diese Fachkunde erwirbt und behält.
Die Veterinärmediziner die vor 2002 bzw. nach 2007 ihr Staatsexamen gemacht haben, sollten keine Probleme haben außer, dass sie alle fünf Jahre ihre Fachkunde aktualisieren müssen. Dafür gibt es überall genug Kurse.
All diejenigen die zwischen 2002 und 2007 in Hannover, Berlin, Gießen oder München Staatsexamen hatten bekommen die Fachkunde trotz Radiologieprüfung im Vorphysikum mit der Approbation bescheinigt. (Berliner müssen zu Dr. Münzer um sie abzuholen, wie es anderswo geregelt ist weiß ich nicht.)
Für die Leipziger ist folgender Absatz aus der Mai/2007 Auflage des Deutschen Tierärzteblattes relevant:
Mit Bestätigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit kann die Sächsische Landestierärztekammer Absolventen der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig von 2002-2006 nun auch die Bestätigung der Fachkunde nach RöV und für das Anwendungsgebiet Projektionsradiographie in Verbindung mit dem Nachweis über die Teilnahme an einem anerkannten Akutalisierungskur erteilen. Die Sächsische Landestierärztekammer kann im einzelfall auch weitere bzw. andere Nachweise (z.B. Grundkurs im Strahlenschutz) verlangen.
Meine Interpretation war, dass alle Leipziger Absolventen von 2002-2006 einen Akutalisierungskurs machen müssen und, wenn sie diesen haben, von der LTK-Sachsen die Fachkunde bestätigt bekommen.
Laut meinem Anruf heute [22.05.07] ist das aber nicht so. Die LTK-Sachsen bestätigt die Fachkunde nur für den Teil der Leipziger Absolventen von 2002-2006 die auch Mitglieder der LTK-Sachsen sind. Für alle anderen wäre die für die Röntgenfachkunde zuständige Stelle des jeweiligen Bundeslandes zuständig.
(Nur der Vollständigkeit halber, Mitglieder der LTK-Sachsen brauchen neben dem Nachweis über den Aktualisierungskurs auch einen Liste von 40 Röntgenaufnahmen die sie unter Aufsicht eines erfahrenen Tierarztes der die Röntgenfachkunde besitzt gemacht haben)
Bei der Berliner-LTK wurde mir mitgeteilt, dass ihrer Meinung nach in diesem Fall die LTK-Sachsen auch für diejenigen Leipziger Absolventen, die nicht mehr in Sachsen arbeiten, zuständig seie.
Die für die Röntgenfachkunde in Berlin zuständige Stelle (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit) meint man müsse die Fachkunde nur beantragen, dann würden auch Leipziger Absolventen sie einfach bekommen.
Das kommt mir persönlich sehr suspekt vor. Nicht, dass mich das daran hindern würde es so zu probieren, aber ich weiß einfach nicht so recht...
Und als hätte ich es gedacht, der Herr den ich heute [23.05.07] im LAGetSi an der Strippe hatte meinte, dass sein Kollege da wohl falsch informiert gewesen sei, sie könnten auf diese Art die Fachkunde nur für Berliner bescheinigen, schließlich hätten sie nur von dort den Lehrplan überprüft.
Also zurück zur LTK-Sachsen. Bei meinem heutigen Anruf [23.05.07] wirkte die gute Dame zwar schon etwas genervt - aber das ist schließlich eines der wenigen Dinge die nicht mein Problem sind - aber auf meine Aussage, dass sich in Berlin niemand für uns zuständig fühlen würde da schließlich nur die Sachsen die Studienordnung der Leipziger überprüft haben und mich wieder zurück an sie verwiesen hätten, hat sie nach mehrmaliger Wiederholung (oh ja, penetrant sein kann ich) dann etwas entnervt gemeint, ich könne ihr ja mal meinen Antrag (mit Beleg über den Aktualisierungskurs und die 40 Röntgenbilder) schicken, sie würde mal sehen...
Mein nächster Versuch - sobald die Mittagspause in den Ämtern um ist - wird eine Tierärztekammer/zuständige Stelle in einem Bundesland ohne tierärztliche Bildungsstätte sein. Mal sehen was die zu dem Problem sagen.)
So, die LTK Brandenburg zitierte mir heute [23.05.07] auch den Text aus dem grünen Heinrich. Und als ich erklärte, dass die Sachsen sich aber nur für diejenigen Absolventen der Universität Leipzig der Jahrgänge 2002-2006 interessieren die auch Kammermitglieder in Sachsen sind, hat die nette Dame ganz clever gedacht und gesagt das die Kammer Brandenburg als zuständige Stelle natürlich auch die Fachkunde bescheinigen kann und das dann einfach unter den Bedinungen die die Sachsen im Tierärzteblatt genannt haben machen würde.
FAZIT:
Solange die zuständige Stelle für die Röntgenfachkunde eine Tierärztekammer ist, bekommt man aller Wahrscheinlichkeit nach seine Fachkundebestätigung wenn man den Aktualisierungskurs hat und auf den Text im Tierärzteblatt 05/07 verweist.
Wenn die zuständige Stelle weniger mit Tiermedizin zu tun hat, hat man das Nachsehen.
Irgendwie sehe ich aber nicht ein, warum ich 450€ opfern muß um einen Röntgen-Grundkurs zu besuchen, während Leute, die genau dieselben Vorlesungen und Prüfungen hatten wie ich mit ~100€ für einen Aktualisierungskurs davonkommen, nur weil sie in Sachsen oder Brandenburg wohnen.
To be continued... (Ich habe es noch nicht bei einer zuständigen Stelle versucht die keine TÄK ist und auch keine Lehrstätte im Land hat. Vielleicht Schleswig-Holstein,...)
Als hätte man noch nicht genug Probleme im Leben, dass man sich mit so was rumärgern muß.

no subject
(Anonymous) 2007-05-31 08:49 am (UTC)(link)In Hessen macht man einfach einen Aktualisierungskurs und schickt die Bescheinigung darüber an die Kammer. (Ich nehme Wetten entgegen ob die Hessen auch schon versucht haben die Arbeit an die Sachsen weiterzuschieben und verzweifelt sind...)
Ein kleines Fitzelchen Information, das ich sonst irgendwie nirgendwo erhalten habe ist, dass man diesen Kurs doch bitte bis zum 01.07.07 gemacht haben muß, da sonst das alles sowieso nicht mehr gilt.